In unseren Seniorenzentren sind alle Menschen willkommen. Wir arbeiten nach dem Motto:
Die AWO Seniorenzentren – mit Herz und Leidenschaft für den Menschen. Für ein Leben wie zu Hause.
Unsere Seniorenzentren sind das Zuhause unserer Bewohner*innen. Wir wollen, dass diese sich bei uns und mit uns wohlfühlen und gerne hier leben. Zusammen mit unseren Bewohnern*innen und ihren Angehörigen gestalten wir gemeinsam eine entspannte Atmosphäre und ein angenehmes Lebensumfeld.
Dafür werden wir unser Bestes geben!
Wir sind stolz auf alle unsere haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen. Zusammen sind wir ein großes und starkes AWO Team. Jeder Mensch verdient Respekt, Wertschätzung, Achtung und Aufmerksamkeit. Wenn wir alle dies in der täglichen Begegnung mit Leben füllen, wird das Miteinander leichter.
Ein freundliches Wort und ein nettes Lächeln haben immer eine große Wirkung.
Es grüßt Sie herzlich die Geschäftsführung
Petra Jennen und Axel Zens
Fragen und Antworten rund um unsere Seniorenzentren:
Wie wird die ärztliche Versorgung gewährleistet?
Es steht Ihnen frei Ihren Hausarzt zu wählen.
In der Regel kommen kooperierende Fachärzte verschiedener Disziplinen ins Haus. Wünschen Sie eine medizinische Versorgung durch diese, kann ein Kontakt durch unser Personal hergestellt werden.
Ärzte, die zu uns regelmäßig ins Haus kommen sind:
- Dermatologe (1x im Monat/Quartalsmäßig)
- Zahnarzt (alle 2 Wochen)
- Hausarzt (wöchentlich)
- Augenarzt
Wie werden ambulante Arzttermine außer Haus organisiert?
Die Mitarbeiter*innen des Wohnbereiches organisieren einen Fahrdienst. Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Wenn die Bewohner*in begleitet werden muss, wird eine Begleitung organisiert.
Ist der Konsum von Alkohol in der Einrichtung erlaubt?
Ja, jedem Bewohner*in steht es frei, im Zimmer alkoholische Getränke zu konsumieren. Die Einrichtung bietet Alkohol den Bewohner*innen nur zu festlichen Veranstaltungen an.
Wie sehen die Besuchszeiten aus?
Es gibt in diesem Sinne keine Besuchszeiten oder Einschränkungen der Besucheranzahl. Bewohner*innen können in der Regel zu jeder Tages- und Nachtzeit besucht werden. Wir bitten jedoch darum, dass sich Besucher*innen nach 19.00 Uhr bei der zuständigen Schichtleitung im Wohnbereich an- und abmelden, wenn sie im Haus sind. In Ausnahmesituationen kann es zeitweise zu Einschränkungen kommen.
Wichtig bei den Besuchen ist, dass andere Bewohner*innen des Hauses nicht gestört werden.
Wer kümmert sich um Bettwäsche und Handtücher?
Die Einrichtung stellt bei Bedarf die Bettwäsche und Handtücher. Es steht Ihnen aber auch frei, eigene Bettwäsche und Handtücher mitzubringen.
Was macht der Bewohnerbeirat?
Der Bewohnerbeirat besteht aus 9 Mitgliedern, vertritt die Interessen aller Bewohner*innen des Seniorenzentrums und wird in der Regel alle zwei Jahre neu gewählt. Die Namen der Beiratsmitglieder hängen in allen Wohnbereichen aus. Insbesondere bei der Speisenversorgung und bei Veranstaltungen hat der Bewohnerbeirat Mitbestimmungsrecht.
Bei vielen anderen Themen wie z.B. Kostenerhöhungen ist der Bewohnerbeirat von der Einrichtungsleitung anzuhören. Der Bewohnerbeirat trifft sich regelmäßig mit der Einrichtungsleitung zum Austausch und zur Information. Die Ergebnisse der Beiratssitzung werden protokolliert und hängen an allen Informationstafeln der Wohnbereiche aus.
Was ist eine mobile Brillenwerkstatt?
„Die mobile Brillenwerkstatt“ bietet kostenlos eine augenoptische Versorgung der Bewohner*innen in unserer Einrichtung an: von der Messung der Sehstärke bis zur Beratung bezüglich passender Gläser und Fassungen.
Gibt es bei Ihnen Computer und Internet?
Ja. Im Haus ist flächendeckend ein W-Lan Netz vorhanden. Ferner steht ein allgemeiner Computer zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.
Wann wird das Essen serviert?
Es gibt drei Hauptmahlzeiten und verschiedene kleinere Zwischenmahlzeiten. Zudem bieten wir Nachtschwärmern die Möglichkeit, sich einen nächtlichen Snack zu genehmen.
Frühstück (ab 8:00 Uhr) und Abendessen (ab 18:00 Uhr) wird in Büffetform angeboten. Beim Mittagessen (ab 12:00 Uhr) können die Bewohner*innen zwischen zwei Hauptgerichten auswählen. Heiß- und Kaltgetränke werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
Wer kümmert sich um die Maniküre und Fußpflege der Bewohner*in?
Es steht ihnen frei, Ihre Maniküre oder Fußpflege selber zu organisieren. In der Regel kommen selbständige professionelle Fußpfleger*innen und Podologen*innen zu uns ins Haus. Die allgemeine Nagelpflege wird vom Pflegepersonal übernommen.
Haben Sie einen Frisör im Haus?
Im Erdgeschoss befindet sich ein kleiner Salon. Für einen Friseurbesuch muss man vorher einen Termin vereinbaren. Bei Bettlägerigkeit kommt der Friseur zum Bewohner*in ins Zimmer.
Gibt es bei Ihnen regelmäßige Freizeitaktivitäten?
Ja. Die Mitarbeiter*innen des Sozialen Dienstes und unsere Betreuungsassistenten*innen bieten den Bewohnern- je nach Interesse- täglich ein abwechslungsreiches Programm mit Aktivitäten und Beschäftigungsangeboten an.
Wie viel Geld kostet ein Heimplatz?
Das Aufnahmebüro informiert Sie gerne über die Kostenaufstellung und den möglicherweise zu leistenden Eigenanteil.
Wer kümmert sich darum, wenn z.B. der Rollator defekt ist oder um eine Neuanschaffung von Hilfsmitteln?
Für Reparaturen ist das zuständige Sanitätshaus verantwortlich. Bei Neuanschaffung stellt der Hausarzt ein Rezept aus. Die Mitarbeiter*innen des Wohnbereiches kümmern sich um die Kontaktaufnahme.
Gibt es einen Hospizdienst und Sterbebegleitung?
Häufig kommen schwer kranke Menschen zu uns. Bei anderen verschlechtert sich der Gesundheitszustand im Laufe der Zeit dramatisch. Wenn in dieser Zeit neben unserer professionellen Pflege und Betreuung eine besondere ehrenamtliche Begleitung gewünscht wird, dann können wir Besuche von Helfer*innen des Hospizvereins vermitteln.
Müssen Bewohner*in sich selber um Inkontinenzeinlagen kümmern?
Nein, die Bewohner*innen werden von der Einrichtung mit Inkontinenzmaterial ausgestattet.
Werden bei Ihnen Jahresfeste gefeiert?
Ja, wir bemühen uns, alle jahreszeitlichen Festtage schön und stimmungsvoll zu gestalten, u.a. Karneval, Sommerfest, Weihnachten, Silvester …
Kann man sich bei Ihnen auch Lieblingsspeisen wünschen?
Nein, dies ist in einer Großküche leider nicht umsetzbar. Der Speiseplan wird jedoch regelmäßig vom Küchenchef und dem Bewohnerbeirat erstellt und Bewohnerwünsche für die Menüplanung berücksichtigt.
Dürfen Bewohner*innen eigene Möbel mitbringen?
Im Einzelzimmer besteht die Möglichkeit, kleine Möbelstücke, Fernseher, Sessel und Bilder mit zu bringen. In einem Doppelzimmer ist dies nur bedingt und in Absprache möglich.
Öffnungszeiten
Die Haustür des Seniorenzentrums Stadt Leverkusen ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.45 – 19.00 Uhr und samstags sowie an Sonn- und Feiertagen von 8.30 – 19.00 Uhr geöffnet. Von innen können Sie das Haus auch außerhalb der Öffnungszeiten durch die Nutzung eines Türschalters jederzeit verlassen. Von außen müssen Sie dann klingeln bzw. Ihren Hausschlüssel benutzen.
Die Haustür des Seniorenzentrums Rheindorf ist von Montag bis Freitag von 7.30 – 18.00 Uhr, samstags von 9.30 – 18.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9.30 – 18.00 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten kann man mit Hilfe einer Chipkarte den Nebeneingang öffnen.
Wo kommt die Post an?
Ihre persönliche Post oder Pakete werden von unserem Empfang entgegengenommen und über die Mitarbeiter*innen Ihres Wohnbereiches an Sie persönlich zugestellt. Für die Bewohner*innen, die ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln oder nur mit Hilfe durchführen können, regelt unser Aufnahmebüro mit den Bevollmächtigten/Betreuer*innen, wie verfahren werden soll.
Wer kümmert sich um die Besorgung neuer Rezepte für Medikamente und Hilfsmittel?
Rezepte werden von den Mitarbeiter*innen des Wohnbereiches bei den Ärzten angefordert.
Wie lange ist die Pforte/Empfang besetzt?
Der Empfang ist zu den Öffnungszeiten siehe unter Öffnungszeiten besetzt. Unsere Mitarbeiter*innen des Empfangs sind Ihnen jederzeit behilflich.
Darf man in der Einrichtung rauchen?
Wir sind eine rauchfreie Einrichtung. Daher ist allgemein das Rauchen nur außerhalb des Gebäudes an den ausgewiesenen Raucherbereichen und auf den Balkonen gestattet. Bewohner*innen, die rauchen, dürfen dies auch in ihrem Zimmer tun, sofern sie nicht in der Lage sind, die Raucherbereiche im Freien aufzusuchen. Für Streichhölzer und Tabakreste sind nichtbrennbare Aschenbecher zu benutzen.
!Offenes Feuer und Kerzen sind in der gesamten Einrichtung verboten!
Wie oft erfolgt eine Reinigung der Räumlichkeiten?
Bewohnerzimmer: jeden 2. Tag
Bewohnerbad: 6x wöchentlich
Fensterreinigung: 2x jährlich
Flure: 6x wöchentlich
Speiseräume: 6x wöchentlich
Aufenthaltsräume: 6x wöchentlich
Dürfen selbstgemachte Speisen für die Bewohner*in mitgebracht werden?
Ja, aber es ist zu erwähnen, dass aus hygienischen Gründen nur Speisen mitgebracht werden sollten, die nicht leicht verderblich sind. Zudem sollte davon Abstand genommen werden, Speisen z. B. für mehrere Bewohner*innen mitzubringen oder auszugeben, da in den meisten Fällen eine hygienische Zubereitung im Sinne einer Gemeinschaftsverpflegung nicht gewährleistet werden kann.
Wünschen Sie z. B. für eine Festlichkeit einen Kuchen, können Sie gerne unsere Küche ansprechen.
Bekommen die Bewohner*in einen Schlüssel für die Einrichtung und ihr Zimmer?
Ja, Bewohner*innen erhalten auf Wunsch einen Zimmerschlüssel und einen Eingangsschlüssel zum Gebäude.
Wie wird mit dem Sterbeprozess umgegangen?
In einer Altenpflegeeinrichtung werden wir immer wieder damit konfrontiert, dass Sterben der Abschluss des Lebens ist. Sterbebegleitung gehört zur Pflege dazu. Wir ermöglichen allen Angehörigen, die dies wünschen, die Begleitung der Sterbenden zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Unser Pflegepersonal, ein Palliativmediziner, auf Wunsch der Hospizdienst, beraten und begleiten die*den Sterbende*n und die Angehörigen auf diesem Weg. Sollte jemand plötzlich und nicht im Beisein der Angehörigen versterben, haben die Angehörigen die Möglichkeit, noch einmal persönlich Abschied zu nehmen und die*den Verstorbene*n zu sehen.
Kann die Einrichtung mein Taschengeld verwalten?
Einigen Bewohner*innen steht ein Barbetrag, das sogenannte Taschengeld, zu. Alle Fragen diesbezüglich beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter*innen des Aufnahmebüros. Bei Bewohner*innen, die ihr Geld nicht mehr allein verwalten können, räumen wir nach Absprache mit den Bevollmächtigten/Betreuer*innen Einzelregelungen zur bargeldlosen Abwicklung (z.B. Friseurbesuch, Fußpflege) ein.
Die Abbuchung dieser Rechnungen vom Taschengeldkonto erfolgt dann durch die Verwaltung. Die Aufnahme verwaltet die Taschengeldkonten.
Dürfen Tiere mit in die Einrichtung einziehen?
Wenn eine Bewohner*in das Haustier (Kleintier) mitbringen möchte, ist das nach Absprache möglich. Die Versorgung des Tieres muss vorher geklärt werden, da dies nicht durch die Einrichtung erfolgen kann.
Dürfen Bewohner*innen über Nacht bei Angehörigen übernachten oder mit in den Urlaub fahren?
Ja, natürlich. Eine Absprache mit den Mitarbeiter*innen des Wohnbereiches ist aber erforderlich, damit alles Notwendige vorbereitet werden kann (z.B. die Medikamente).
Werde ich als Angehöriger mit Vollmacht über krankheitsbedingte Veränderungen oder zum Krankheitsverlauf informiert?
Ja, sofern Sie eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht besitzen, werden Sie von den Mitarbeitern*innen des Wohnbereiches in einem persönlichen Gespräch darüber informiert.
Wer kümmert sich um die Wäsche?
Eine externe Wäscherei holt zwei Mal pro Woche die Wäsche ab und bringt gleichzeitig gereinigte Wäsche zurück. Für defekte Kleidung, die aus der Wäscherei zurückkommt, können wir jedoch leider keine Haftung übernehmen.