Zur Bewältigung von Krisensituationen, bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt können Pflegebedürftige für einen begrenzten Zeitraum auf vollstationäre Pflege angewiesen sein.
Als Leistung der Pflegeversicherung kann in der Regel ab einem Pflegegrad 2 die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, wenn für eine vorübergehende Zeit die häusliche Pflege nicht sichergestellt werden kann (z. B. Urlaub oder längere Erkrankung der pflegenden Angehörigen).
Liegt keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 oder mehr vor, so kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kurzzeitpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen werden (vgl. § 39c SGB V).
Das AWO Seniorenzentrum bietet solche Kurzeitpflegeplätze an, sofern Kapazitäten vorhanden sind. Unsere Aufnahme berät Sie gerne zu diesem Thema.